GG Art. 14; BerlAltbaumietVO § 11; BerlASOG § 11. Abwälzbarkeit von Kosten der Gefahrenabwehr auf Mieter. OVG Berlin, Urteil v. 17.9.1982 - Az. 2 B 31/82.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Dem Mieter einer Altbauwohnung wachsen keine ausgleichspflichtigen Vorteile zu, wenn die Wohnung durch Beseitigung baupolizeilicher Mängel in einen Zustand gebracht wird, der dem "bestimmungsgemäßen Gebrauch" entspricht. Der für den Sachzustand Verantwortliche erbringt, wenn er seiner Polizeipflicht genügt, in aller Regel auch kein Sonderopfer für die Allgemeinheit. Gegenüber dem polizeilichen Verlangen auf Herbeiführung eines polizeimäßigen Zustands steht ihm gegen den Staat regelmäßig kein Anspruch auf Entschädigung zu. rh

Beschreibung

Schlagwörter

Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Mieterschutzrecht, Altbauwohnung, Gefahrenabwehr, Kosten, Rechtsprechung, OVG-Urteil

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 36(1983)Nr.11, S.589, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Mieterschutzrecht, Altbauwohnung, Gefahrenabwehr, Kosten, Rechtsprechung, OVG-Urteil

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries