VwVG §§ 3 II lit. a, 10, 12 IV. Überschreitung der vorläufig veranschlagten Kosten bei Durchführung der Ersatzvornahme. BVerwG, Urteil v. 13.4.1984 - Az. 4 C 31/81 - Berlin.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Die Behörde hat Anspruch auf Erstattung der - im Rahmen der Festsetzung - tatsächlich entstandenen Kosten der Ersatzvornahme auch bei wesentlicher Überschreitung des im Androhungsbescheid vorläufig veranschlagten Kostenbetrages. Aus dem Vollstreckungsrechtsverhältnis ergibt sich die (Neben-) Pflicht der Behörde, dem Ordnungspflichtigen eine voraussehbare wesentliche Kostenüberschreitung vor Durchführung der Ersatzvornahme mitzuteilen. Die Verletzung der Pflicht kann Amtshaftungsfolgen haben. -z-

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Verwaltung, Verwaltungsverfahren, Rechtsprechung, Baumangel, Verwaltungsverfahrensgesetz, Ersatzvornahme, Kostenvoranschlag, Kostenüberschreitung, BVerwG-Urteil

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 37(1984)Nr.45, S.2591-2593, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Verwaltung, Verwaltungsverfahren, Rechtsprechung, Baumangel, Verwaltungsverfahrensgesetz, Ersatzvornahme, Kostenvoranschlag, Kostenüberschreitung, BVerwG-Urteil

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries