Verwaltungshilfe und Inpflichtnahme des Sicherheitsgewerbes. Kooperative Sicherheitsgewährleistung von Staat und Privat.

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Hamburg

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Die Privatisierung von Sicherheitsdienstleistungen schreitet voran. Im Bahnhof oder in der heimischen Fußgängerzone, beim Fußballspiel oder am Flughafen, privates Sicherheitspersonal findet sich mittlerweile in fast allen Bereichen des täglichen Lebens. In Anbetracht leerer Staatskassen verwundert diese Entwicklung wenig: Aufgaben, die nicht zwingend staatlich erfüllt werden müssen, werden "outgesourct". Doch welche Aufgaben sind zwingend staatlich zu erfüllen? Und welche Anforderungen sind an das Outsourcing von Staatsaufgaben im Allgemeinen und von Sicherheitsaufgaben im Besonderen zu stellen? Beide Fragen sind in der bisherigen wissenschaftlichen Debatte nicht hinreichend geklärt worden. Die Arbeit geht diesen Fragen aus staatstheoretischer, staatsrechtlicher und rechtspraktischer Perspektive nach und entwickelt im ersten Schritt die speziellen verfassungsrechtlichen Grundlagen einer Einbeziehung Privater in Aufgaben der Sicherheitsgewährleistung. Im zweiten Schritt werden die zur Integration Privater zur Verfügung stehenden Rechtsfiguren der Verwaltungshilfe und Inpflichtnahme in organisations- und privatisierungsfolgenrechtlicher Hinsicht beleuchtet und zu einem ausdifferenzierten Gesamtsystem verbunden. In einem Abgleich der Ergebnisse mit der heutigen Privatisierungspraxis zeigen sich zahlreiche Defizite, die es im Rahmen einer effektiven und verantwortlichen Aufgabenteilung zwischen Staat und Gesellschaft schnellst- und bestmöglich zu beheben gilt. Gefordert sind dabei beide Seiten: Die Privaten mit vermehrter Eigeninitiative, gerade auf dem Gebiet der Qualitätssicherung, und der Staat mir der Schaffung gesetzlicher Grundlagen, die eine Zusammenarbeit auf ein verfassungsrechtlich tragendes Fundament stellen.

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273 S.

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