Zwei Jahre Unterhaltsreform. Stellungnahme aus Sicht der Sozialen Arbeit.

Juventa
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Juventa

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DE

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Weinheim

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0342-2275

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ZLB: Zs 4152

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Abstract

Die Unterhaltsrechtsreform aus dem Jahr 2008 hat für die Profession der Sozialen Arbeit sowohl auf Mikroebene des Einzellfalls als auch auf politischer Makroebene weitreichende Relevanz. Ehe und Familie bilden den privatesten Raum der meisten Menschen und stehen verfassungsrechtlich gemäß Art. 6 GG unter besonderem Schutz des Staates. Gleichzeitig sind sie sozialberuflicher Unterstützung und Kontrolle stark unterworfen. Das doppelte Mandat des Sozialarbeiters wird hier in besonderem Umfang virulent; deutlich wird dies bspw. am staatlichen Wächteramt gemäß Art. 6 S. 2 GG. Ehe und Familie sind kein spezifisches Handlungsfeld, sondern Querschnittthema der Sozialen Arbeit. Gleiches gilt für die Genderperspektive, die im Zusammenhang mit der Unterhaltsreform beleuchtet werden muss. Schon allein aus diesem doppelten Querschnittcharakter resultiert eine außerordentliche Bedeutung der Unterhaltsreform für die meisten Bereiche der Sozialen Arbeit. Um die zur Einführung der neuen Rechtsnormen politisch heftig geführte öffentliche Debatte ist es erstaunlich still geworden. Nach nun zwei Jahren mit neuem Unterhaltsrecht soll in diesem Beitrag eine (bisher zu wenig unternommene) kritische Stellungnahme aus Sicht der Sozialen Arbeit erfolgen.

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Theorie und Praxis der sozialen Arbeit

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Nr. 2

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S.136-142

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