Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren und Besserung der Kraftfahreignung auffälliger Kraftfahrer.

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München

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0934-1307

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ZLB: Zs 4033-4

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Abstract

Besserung des Täters im Sinne der Erhaltung seiner Kraftfahreignung oder der Wiederherstellung seiner verloren gegangenen Kraftfahreignung wird in der Bundesrepublik Deutschland seit mehr als 30 Jahren durch pädagogische und psychologische Einwirkung zu erreichen versucht. Diesen Bestrebungen trägt das Fahrerlaubnis-Verwaltungsrecht bereits in erheblichem Umfang Rechnung. Das Fahrerlaubnis-Strafrecht kann sie zwar berücksichtigen; zur Förderung dieser Bestrebungen bedarf es jedoch einer Reform durch Abschaffung der Verpflichtung des Strafrichters, bei Entziehung der Fahrerlaubnis eine Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu bestimmen. difu

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Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

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Nr. 1

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S. 7-12

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