Mitteilungs-und Meldepflichten bei Altlasten.
E. Schmidt
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E. Schmidt
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DE
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Berlin
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0942-3818
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ZLB: 4-Zs 4691
BBR: Z 658
BBR: Z 658
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Abstract
Werden Altlasten auf einem Grundstück festgestellt, stehen die Betroffenen vor einem Dilemma. Informieren sie die zuständigen Behörden, wird ein aufwendiges Regime zur Gefährdungsabschätzung sowie zur Untersuchung und Beseitigung der Altlasten eingeleitet. Geplante oder bereits eingeleitete Baumaßnahmen geraten bereits aus Zeitgründen ins Stocken. Der vertraglich vereinbarte Fertigstellungszeitraum rückt in weite Ferne. Die Kosten steigen. Auch die Realisierung des Projektes kann insgesamt in Gefahr geraten. Daher haben Grundstückseigentümer und Bauherren Grund genug, ihren Fund den Behörden zu verschweigen und die Bauarbeiten ohne weiteres fortzusetzen. Oft wird ein Ingenieurbüro mit der Erkundung und Entsorgung des kontaminierten Bodens beauftragt, ohne die Behörden zu unterrichten. difu
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Altlasten-Spektrum
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Nr. 4
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S. 192-196