Allphasen-Ökosteuer. Rahmenbedingungen für eine wirksame und standortverträgliche ökologische Steuerreform.

Blottner
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Taunusstein

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BBR: A 13 200

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Abstract

Ausgangspunkt ist die Überlegung, daß einerseits eine Reduzierung des Energieverbrauchs notwendig und andererseits eine Steuerung über Preise eine sinnvolle Strategie darstellt. Im Gegensatz zu 'konventionellen' Modellen einer Energiebesteuerung, in denen sowohl die privaten Haushalte und die Unternehmen Adressaten der Steuer sind, wird vorgeschlagen, alleine die Endverbraucher zu belasten, da hier die größten Einsparpotentiale zu mobilisieren seien. Erreicht werden soll dies - analog zur Konstruktion der deutschen Mehrwertsteuer - durch eine Allphasen-Ökosteuer auf Energie. Bei ihr wird nach Maßgabe der Energieintensität der Produkte und Dienstleistungen (Verhältnis von Energiekosten und Umsatz) eine offen ausgewiesene Steuer erhoben. Die Unternehmen können die ihnen in Rechnung gestellte Energiesteuer als Vorsteuer abziehen, so daß nur der Letztverbraucher belastet wird; für die Unternehmen ist die Allphasen-Ökosteuer ein durchlaufender Posten. Um Standortneutralität zu gewährleisten, wird ein Grenzausgleich in beide Richtungen - Steuerbefreiung bei Export und Pauschalbesteuerung bei Import - eingerichtet. Das Aufkommen der Allphasen-Ökosteuer (geschätzte 40 Mrd. DM) soll für Steuer- und Abgabesenkungen an anderer Stelle verwandt werden. Eine derart konzipierte Ökosteuer ist nach Ansicht des Verf. auch mit den Vorschriften der EU und des GATT/WTO vereinbar. - Bgm.

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340 S.

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