Die Gewährleistung der IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen. Am Beispiel der Pflichten des IT-Sicherheitsgesetzes und der RL (EU) 2016/1148.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 008/000 292 690

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DI
RE

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Abstract

Der IT-Einsatz birgt neuartige Sicherheitsherausforderungen. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz und dem Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2016/1148 wurde die neue Rechtsmaterie der Pflichten zur IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen geschaffen. Die Untersuchung analysiert diese und ordnet sie in verfassungs- wie unionsrechtliche Zusammenhänge ein. Die zentralen Begriffe der IT-Sicherheit und der Kritischen Infrastrukturen werden geklärt und die Pflichten zur IT-Sicherheit anhand Regelungsstruktur und -gegenstand als Risikosteuerungsrecht und Schnittmenge verschiedener Rechtsmaterien qualifiziert. Den Infrastrukturbetreibern wird die Gewährleistung der IT-Sicherheit durch eine zentrale Sicherungspflicht und ergänzende Nachweis- und Meldepflichten auferlegt. Zugleich wird ihnen ein Raum der Eigenverantwortung belassen. Im Zusammenwirken der Betreiber mit dem BSI gewährleistet der Pflichtenkanon die IT-Sicherheit auf einem einheitlichen Niveau und ist zugleich einer Dynamisierung offen.

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480 S.

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Schriften zum Öffentlichen Recht; 1388