Soziale Dimension der Europäischen Gemeinschaft.

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1988

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IRB: Z 1127b

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Zusammenfassung

Die Bundesrepublik sollte ihre Chance nutzen, die soziale Dimension der Gemeinschaft durch ihr Vorgehen aktiv mitzugestalten. Es gilt daher, wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Integration miteinander zu verbinden. Diese Leitsätze sollen als Grundlage und Orientierung für eine weitere Diskussion dienen. Die soziale Dimension ist Ziel und Bestandteil der Europäischen Verträge. Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte ist ein eigenständiges Ziel der Gemeinschaft. Die Gemeinschaft soll allen Regionen zugute kommen. Die gemeinsame Agrarpolitik hilft den Landwirten. Die großen sozialen Gruppen sollen an der sozialen Dimensionierung mitwirken. Der Große Binnenmarkt verstärkt die Chancen für mehr Wachstum und Beschäftigung. Der gemeinsame Markt lässt Raum für soziale Vielfalt. Dies geschieht durch die Anerkennung als gesellschaftliche Aufgabe. Die Standortfaktoren müssen in ihrer Gesamtheit gesehen werden, die Harmonisierung des Sozialstandards muss den unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungsstand berücksichtigen und es müssen Flexibilitätsspielräume erhalten bleiben. Es werden einige konkrete Gestaltungsmöglichkeiten angeführt. (hg)

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BMWI Monatsberichte, Beil., (1988), Nr.12, S.1-14

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