Werterhöhungen durch Mieter-Modernisierung.

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IRB: Z 877

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Einrichtungen des Mieters, die den Wohnwert der Mietwohnung erhöhen, sind bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 2, Miethöhegesetz, nicht zu berücksichtigen. Ausgenommen davon sind besondere Vereinbarungen oder die Rückerstattung der Kosten durch den Vermieter. Der Beitrag enthält einen gleichlautenden Rechtsentscheid des Bayerischen Landgerichts und eine dazu abgegebene Stellungnahme des Bonner Städtebauinstituts. za

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Recht, Wohnung, Mietermodernisierung, Wohnwert, Wertsteigerung, Mieterhöhung, Vergleichsmiete, Miethöhengesetz, Zulässigkeit, Rechtsprechung, Städtebauinstitut

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 71(1981)Nr.8/9, S.395

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Recht, Wohnung, Mietermodernisierung, Wohnwert, Wertsteigerung, Mieterhöhung, Vergleichsmiete, Miethöhengesetz, Zulässigkeit, Rechtsprechung, Städtebauinstitut

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