Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und ihre Bedeutung im Bauplanungsrecht.

Rhombos
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Rhombos

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Berlin

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 96/2644

item.page.type

item.page.type-orlis

DI
S

relationships.isAuthorOf

Abstract

Der Natur- und Landschaftsschutz muß mit Belangen der Bauleitplanung aufgrund neuer Besiedlungen und neuer Verkehrswege in Einklang gebracht werden. Mit dem § 8 des Bundesnaturschutzgesetzes soll ein Eingriff in die Natur und Landschaft auf das Notwendigste beschränkt werden, und ein Ausgleich für unvermeidbare Eingriffe ist zu leisten. Der Autor erläutert die Eingriffsregelung im Fachplanungsrecht, dessen raumbedeutsame Maßnahme der verwaltungsinternen Gesamtplanung unterliegt. Zu der Problematik der rechtlichen Bindungswirkung ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.10.1992 dargestellt, in der das Gericht feststellt, daß die Vermeidungs- und Ausgleichspflicht streng zu beachtende Gebote sind, die als Planungsleitsätze nicht der planerischen Abwägung unterliegen. Bei der Eingriffsregelung kommt es darauf an, inwieweit diese als Instrument zur Durchsetzung des Schutzes der Landschaft und Natur das Bauplanungsrecht beeinflußt. kirs/difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

280 S.

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Schriften des Vereins für Umweltrecht