Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und ihre Bedeutung im Bauplanungsrecht.
Rhombos
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Rhombos
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DE
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Berlin
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ZLB: 96/2644
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Natur- und Landschaftsschutz muß mit Belangen der Bauleitplanung aufgrund neuer Besiedlungen und neuer Verkehrswege in Einklang gebracht werden. Mit dem § 8 des Bundesnaturschutzgesetzes soll ein Eingriff in die Natur und Landschaft auf das Notwendigste beschränkt werden, und ein Ausgleich für unvermeidbare Eingriffe ist zu leisten. Der Autor erläutert die Eingriffsregelung im Fachplanungsrecht, dessen raumbedeutsame Maßnahme der verwaltungsinternen Gesamtplanung unterliegt. Zu der Problematik der rechtlichen Bindungswirkung ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.10.1992 dargestellt, in der das Gericht feststellt, daß die Vermeidungs- und Ausgleichspflicht streng zu beachtende Gebote sind, die als Planungsleitsätze nicht der planerischen Abwägung unterliegen. Bei der Eingriffsregelung kommt es darauf an, inwieweit diese als Instrument zur Durchsetzung des Schutzes der Landschaft und Natur das Bauplanungsrecht beeinflußt. kirs/difu
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280 S.
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Schriften des Vereins für Umweltrecht