Gemeinwirtschaft in der Österreichischen Volkswirtschaft am Beispiel der öffentlichen Wirtschaft.
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SEBI: 80/5764
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Zusammenfassung
Ihren Ausführungen legen die Autoren eine funktional-orientierte Definition der Gemeinwirtschaft zugrunde, die beinhaltet, daß Gemeinwirtschaft unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dient, Maßstab ist nicht der Erwerb, sondern der Dienst am Gemeinwohl. Dem Staat werden zwei Formen der Einwirkungsmöglichkeiten auf die Wirtschaft zugeschrieben. Zum einen der Staat als Garant für den reibungslosen Ablauf der Wirtschaft, d. h. als Regulator der Rahmenbedingungen, zum anderen fungiert der Staat als Teilnehmer am Wirtschaftsgeschehen, d. h. als Subjekt in Form öffentlicher Unternehmungen. Die Gemeinwirtschaft in der Volkswirtschaft am Beispiel der öffentlichen Unternehmungen, bildet den Untersuchungsgegenstand. Behandelt wird Position der öffentlichen Wirtschaft in der Volkswirtschaft, Entwicklungstendenzen, juristische Probleme, Rechts- und Organisationsformen, Kapitalausstattung, Vermögensumfang, Gründung, Abhängigkeitsgrad, Zielvorgabe, Rechungswesen. st/difu
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Unternehmen, Öffentliches Unternehmen, Gebietskörperschaft, Gemeinwirtschaft, Rechtsform, Organisationsform, Wirtschaftsplanung
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Wien: Jugend (1980), 195 S., Tab.; Lit.
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Unternehmen, Öffentliches Unternehmen, Gebietskörperschaft, Gemeinwirtschaft, Rechtsform, Organisationsform, Wirtschaftsplanung