Der landschaftspflegerische Begleitplan nach § 8 Abs.4 Bundesnaturschutzgesetz. Zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelungen in der straßenrechtlichen Planfeststellung.
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1986
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ZZ
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SEBI: Zs 61-4
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
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Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
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Zusammenfassung
Die Abhandlung legt die Grundsätze dar, aus denen sich ableiten lässt, welche Sachregelungen in einem landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) nach dem Naturschutzrecht zu treffen sind, wenn ein planfeststellungsbedürftiges (Straßen-)Vorhaben mit nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes verbunden ist und gleichwohl verwirklicht werden soll, und wie diese Sachregelungen im LBP darzustellen und von der Planfeststellungsbehörde schließlich verbindlich festzulegen sind. Hierzu bedarf es vor allem einer Klärung folgender Fragen: 1. Welche Bedeutung haben die im LBP zu treffenden Sachregelungen im Rahmen der Planungsentscheidung? 2. Wie sind die im LBP zu treffenden Sachregelungen näher zu umschreiben? 3. Erstreckt sich das Enteignungsrecht, das dem Träger eines der gemeinnützigen Planfeststellung unterliegenden Vorhabens zusteht, auch auf die Durchführung der im LBP getroffenen Sachregelungen? Abschließend werden aus den dargelegten Grundsätzen noch einige Schlussfolgerungen für die Planungspraxis gezogen.(-y-)
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Deutsches Verwaltungsblatt 101(1986), Nr.2, S.75-82, Lit.