Der wasserrechtliche Anlagenbegriff.

C.F. Müller
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C.F. Müller

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DE

Erscheinungsort

Heidelberg

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ZLB: 96/2077

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Zusammenfassung

Die Arbeit will zeigen, daß sich das Wasserrecht im Zuge technischer Neuerungen und damit einhergehend auch aus umweltrechtlichen Aspekten vom ursprünglichen Gewässernutzungsrecht zum Anlagensicherungsrecht entwickelt hat. Mittelpunkt der Arbeit ist die Auslegung der unterschiedlichen wasserrechtlichen Anlagentypen, ihre Beschaffenheit und Funktion. Die Autorin unterscheidet zwischen Anlagentypen des Wasserhaushaltsgesetzes und solchen der Landeswassergesetze. Es werden Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie auch Abwasseranlagen untersucht. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an Errichtung und Betrieb der Anlagen berücksichtigt. Schließlich versucht die Autorin die Frage zu klären, ob von einem einheitlichen wasserrechtlichen Anlagenbegriff ausgegangen werden kann. Im Ergebnis wird die verneint. kirs/difu

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XIII, 136 S.

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Schriften zum Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht; 33