Neue gesetzliche Bestimmungen zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen.
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1976
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IRB: Z 954
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Zusammenfassung
Am 23.8.1976 trat das Wohnungsmodernisierungsgesetz in Kraft. Die Gemeinden sollen in geeigneten Fällen Schwerpunkte für die Förderung der Modernisierung bestimmen. In fünf Punkten werden die Förderungsvoraussetzungen erläutert. Unter Modernisierungsmaßnahmen fallen bauliche Maßnahmen zur Verbesserung von Wohnungen, die u. a. Belichtung und Belüftung, Wärme- und Schallschutz, Energieversorgung und sanitäre Einrichtungen betreffen. Erörtert wird die Miethöhe nach durchgeführter Modernisierung und inwieweit der Mieter zur Duldung der Modernisierung verpflichtet ist.
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Hamburger Grundeigentum, Hamburg 85 (1976), 10, S. 463-465