Die Anwendung des § 9 Abs. 2a BauGB in der Praxis.

Informationskreis für Raumplanung
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Dortmund

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0176-7534

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ZLB: Kws 155 ZB 6864

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Abstract

Mit dem Baugesetzbuchänderungsgesetz von 2006 hat der Gesetzgeber den Bebauungsplan zur Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche nach § 9 Abs. 2a BauGB als zusätzliche Unterart der verbindlichen Bauleitplanung eingeführt. Städtebauliche Ziele dieses Plans sind der Schutz und die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche sowie die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung. Die Anwendungspraxis, die Literatur und die Rechtsprechung zeigen, dass verschiedene Verfahrenswege eingeschlagen werden können und die Norm unterschiedliche Festlegungen treffen kann. Der Beitrag stellt diese Unterschiede dar und bewertet zusammenfassend die Praktikabilität dieses Bebauungsplans.

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Raumplanung

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Nr. 2

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S. 32-37

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