Das Eigentumsrecht an Wohnungen im französischen und deutschen Recht.
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1963
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SEBI: 78/5753
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Zusammenfassung
Nach vielerlei Widerständen gegen die rechtliche Anerkennung des Wohnungseigentums in der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich ist mit der Einführung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahre 1951 dem Immobiliar-Teileigentum in der Bundesrepublik relativ spät die nötige Anerkennung gezollt worden. Anhand des WEG behandelt der Autor die verschiedenen Rechtspositionen, die dem Einzelnen durch das Gesetz eingeräumt werden, und vergleicht sie mit den Regelungen in Frankreich. Ausgangspunkt ist dabei die Entwicklung des Wohnungseigentums und die Entwicklung des Begriffs und der rechtstheoretischen Grundlagen des Eigentumsrechts an Wohnungen in beiden Ländern. Erst dieses ermöglicht eine rechtsvergleichende Studie über die Mittel, die die nationalen deutschen und französischen Rechte zur Verwirklichung von Wohnungseigentum zur Verfügung stellen. Es werden im einzelnen die Begründung des Wohnungseigentums, die Rechtsstellung des Wohnungseigentümers, die Verwaltung der Wohnung sowie Rechtsstreitigkeiten der Eigentümergemeinschaft behandelt. Es handelt sich um eine für die Betroffenen interessante Arbeit. kp/difu
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München: (1963), XXII, 158 S., Lit.(jur.Diss; Univ.München 1963)