Regelungen zur Probenahme nach aktuellem Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung und Novellierung der Bodenschutzverordnung: Probenahme künftig nur noch mit Kompetenznachweis?
E. Schmidt
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Datum
2017
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Herausgeber
E. Schmidt
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Berlin
Sprache
ISSN
0942-3818
ZDB-ID
Standort
ZLB: Kws 253 ZB 1236
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Referentenentwurf der neuen Mantelverordnung vom 06.02.2017 führte zu kontroversen Diskussionen darüber, ob für die Probenahme ein Kompetenznachweis (Akkreditierung oder Notifizierung) verlangt werden soll. Nach dem vorliegenden Kabinettsentwurf vom 03.05.2017 ist damit zu rechnen, dass nach der neuen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zukünftig die Probenahme von Sachverständigen im Sinne des § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) oder Personen mit vergleichbarer Sach-und Fachkunde zu entwickeln und zu begründen, zu begleiten und zu dokumentieren ist, während die Durchführung der Probenahme aber Inspektions-und Untersuchungsstellen vorbehalten bleibt, die nach DIN EN ISO/IEC 17020 oder DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und/oder nach §18 BBodSchG auf Grundlage von Länderregelungen notifiziert sind. Es wird allgemein angenommen, dass die Probenahme die größte mögliche Fehlerquelle bei Untersuchungen ist. Aus diesem Grund ist in anderen Verordnungen wie der Trinkwasserverordnung oder der Deponieverordnung (DepV) für die Probenahme eine Kompetenzbestätigung bzw. ein Qualifikationsnachweis verankert. Personen, die Probenahmen durchführen, müssen die entsprechenden Fachkenntnisse besitzen und über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Denn Probenahme bedeutet nicht, mit möglichst geringem Aufwand etwas Boden von einer Verdachtsfläche oder einer Altlast in ein analytisches Labor zu schaffen, sondern sie ist die entscheidende Ausgangsgröße, auf die alle nachfolgenden Schritte aufbauen. Die meisten Untersuchungsstellen (Labore) verfügen nicht über entsprechendes Personal. Die Aufgabe der Bodenprobenahme liegt derzeit schwerpunktmäßig bei den Ingenieurbüros bzw. bei den Sachverständigen.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Altlasten-Spektrum
Ausgabe
Nr. 6
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 230-232