Präventivgewahrsam bei drohender Gefahr? Zum Begriff der drohenden Gefahr sowie den verfassungs- und menschenrechtlichen Anforderungen an den Präventivgewahrsam.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: R 622 ZB 1139
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Abstract
Der Beitrag nimmt die jüngsten Polizeirechtsnovellen zum Anlass, um zu untersuchen, ob es verfassungs- und menschenrechtlich zulässig wäre, eine Befugnisnorm zu erlassen, welche die Polizei bereits bei Vorliegen einer drohenden Gefahr zur präventiven Ingewahrsamnahme ermächtigt. Hierfür wird zunächst der vom Bundesverfassungsgericht eingeführte Begriff der drohenden Gefahr genauer in den Blick genommen und von der konkreten Gefahr sowie dem Gefahrverdacht abgegrenzt. Anschließend erfolgen die verfassungs- und die menschenrechtliche Prüfung. Die Verfasser kommen zu dem Ergebnis, dass eine entsprechende Befugnisnorm weder den Maßstäben des Grundgesetzes noch der europäischen Menschenrechtskonvention genügen würde.
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Die Öffentliche Verwaltung : DÖV; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft
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Nr. 6
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S. 211-220