Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO) Vom 24. Januar 2003.
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2003
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DE
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Kiel
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EDOC
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Zusammenfassung
Ab 1. April 2003 gilt im Land Schleswig-Holstein eine neue Verordnung über die Entschädigung ehrenamtlicher Kommunalpolitiker in Kraft. Im Gegensatz zur alten Regelung entfällt künftig die Pflicht zu einer "angemessenen" Entschädigung. Die Mitglieder von Gemeindevertretungen, Kreistagen, Amtsausschüssen und Zweckverbandsversammlungen müssen vielmehr selbst entscheiden, ob eine Entschädigung überhaupt gezahlt werden soll. difu
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Seiten
13 S.