Die Rechte- und Pflichtenstellung des Unionsbürgers. Der Beginn einer europäischen Staatsangehörigkeit?

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Münster

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ZLB: 2001/961

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DI

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Abstract

Der Vertrag von Maastricht über die Gründung einer Europäischen Union brachte in vielerlei Hinsicht Neuerungen. Eine dieser Neuerungen ist die, dass er eine Unionsbürgerschaft einführte, welche eine Weiterentwicklung der Rechte- und Pflichtenstellung der Bürger Europas auf europäischer Ebene darstellt. Fraglich ist, wie diese Unionsbürgerschaft rechtlich einzuordnen ist: Stellt sie bereits eine europäische Staatsangehörigkeit dar oder bedeutet sie zumindest den Beginn (oder die Fortsetzung) der Entwicklung einer solchen Staatsangehörigkeit? Oder ist die Unionsbürgerschaft vielleicht mit einem anderen Rechtsinstitut vergleichbar? Oder beinhaltet sie nur ein informelle juristische Kurzform für ein "europäisches Annex" zur Staatsangehörigkeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ohne eigenständige rechtliche Bedeutung? difu

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XXVI, 169 S.

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Juristische Schriftenreihe; 133