Altöl als Rechtsproblem.
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1987
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SEBI: 88/2542
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Zusammenfassung
Altöl, das in allen Bereichen der Wirtschaft sowie auch beim Kfz anfällt, stellt eine Umweltbelastung dar. Andererseits ist es aber auch Rohstoff, da es sich durch eine Wiederaufarbeitung z. B. als Schmierstoff einsetzen läßt. Zunächst stellt der Autor dar, in welchen Einsatzbereichen welche verschiedenen Altöle anfallen und welche technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten es derzeit zur Behandlung und Verwertung gibt. Weiter weist er ökologische sowie ökonomische Aspekte einer geordneten Altölbeseitigung auf. Weiter untersucht er die legislative Geschichte der Altölbeseitigung, vor allem die Entstehung und Entwicklung des Altölgesetzes 1968. Sodann geht er der Frage nach, wie es geschehen konnte, daß dieses in sich geschlossene System, das auf einer umfassenden Altölentsorgung auf der Grundlage einer vom Verbraucher gezahlten Abgabe basierte, auf legale Weise ausgenutzt und mißbraucht wurde und zu großen Schwierigkeiten in den Jahren 1985 und 1986 führte. Die Konsequenz hieraus war die Neuregelung der Altölentsorgung im novellierten Abfallgesetz von 1986. Im Vordergrund hierbei stand die Frage, wer als Verantwortlicher im Sinne des Verursacherprinzips zur Entsorgung verpflichtet ist. gzi/difu
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Frankfurt/Main: Lang (1987), VII, 174 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1987)
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Serie/Report Nr.
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 671