Das Polizeirecht in der DDR. Aufgaben, Befugnisse und Organisation der Deutschen Volkspolizei.

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SEBI: 74/3700

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Abstract

Die Untersuchung schildert die Entstehung und Tragweite des in der Rechtspraxis und Rechtstheorie der DDR entwickelten sozialistischen Polizeibegriffs.Notwendigerweise hat sich die marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie auch auf den die Polizei betreffenden Normenkomplex ausgewirkt.Anders als in der BRD umfaßt der Polizeibegriff in der DDR nicht nur die Abwehr von Gefahren, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung drohen, sondern schließt eine aktive Förderung und Unterstützung der sozialistischen Entwicklungsprozesse ein.Die Erziehung der Bevölkerung zu einem sozialistischen Bewußtsein und zu sozialistischen Verhaltensweisen ist eine der wichtigsten Aufgaben der Deutschen Volkspolizei.Der Verfasser zeigt ferner, daß man in der DDR mangels anderer Vorbilder offenbar gezwungen war, in vielen Einzelfragen an Regelungen des bürgerlichen Polizeirechts anzuknüpfen.Insofern ist das Polizeirecht ein Beispiel für die zwiespältige Situation des gesamten Verwaltungsrechts der DDR, in dem versucht wird, eine Symbiose zwischen der Entwicklung neuer sozialistischer Rechtsinstitute und der Fortführung deutscher Rechtstradition zu finden.Neben einem Überblick über die allgemeine polizeiliche Tätigkeit kommentiert die Arbeit die Bestimmungen des Volkspolizeigesetzes von 1968.Besonderer Wert wird auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum Recht der BRD gelegt.

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Polizei, Volkspolizei, Polizeirecht, Sozialismus, Partei, Polizei, Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung, Recht, Verwaltung, Politik

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Köln: Wissenschaft und Politik (1974), 155 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1973)

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Polizei, Volkspolizei, Polizeirecht, Sozialismus, Partei, Polizei, Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung, Recht, Verwaltung, Politik

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Abhandlungen zum Ostrecht; 12