Eigentums- und entschädigungsrechtlich bedeutsame Entscheidungen in der fachplanerischen Abwägung.
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ZZ
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IRB: Z 955
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
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Zusammenfassung
Im Fachplanungsrecht wird ueblicherweise das Planfeststellungsrecht und das Enteignungsrecht auf das jeweilige Fachplanungsgesetz und auf das von ihm in bezug genommene allgemeine Enteignungsrecht aufgeteilt.Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter dem Gesichtspunkt der Junktimklausel des Art.14 Abs.3 Satz 2 GG zwar verfassungsrechtlich zulaessig, es entstehen jedoch sowohl rechtstheoretisch als auch in der Rechtsanwendungspraxis erhebliche Schwierigkeiten.Abgrenzungsprobleme werden dadurch verstaerkt, dass das Planfeststellungsrecht neben der Enteignungsentschaedingung auch Entschaedigungsansprueche nicht enteignungsrechtlicher Natur kennt. -z-
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Eigentum, Planungsrecht, Verfassungsrecht, Fachplanung, Enteignungsrecht, Entschädigungsrecht, Planfeststellung, Eingriffsvoraussetzung, Abwägung, Rechtsprechung
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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 35(1982)Nr.13, S.517-528 Lit.
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Recht, Eigentum, Planungsrecht, Verfassungsrecht, Fachplanung, Enteignungsrecht, Entschädigungsrecht, Planfeststellung, Eingriffsvoraussetzung, Abwägung, Rechtsprechung