Erweiterter Störfallschutz durch Bebauungsplan. Eine planungsrechtliche Innovation?
Informationskreis für Raumplanung
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Informationskreis für Raumplanung
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DE
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Dortmund
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0176-7534
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ZLB: Kws 155 ZB 6864
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RE
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Abstract
Die Einhaltung eines "angemessenen Sicherheitsabstandes" nach § 50 BlmSchG zwischen den so genannten "Betriebsbereichen von Störfallbetrieben" i.S.d. § 3 Abs. 5a BlmSchG und so genannten "schutzbedürftigen Objekten" i.S.d. § 3 Abs. 5d Blm-SchG macht seit ihrer erstmaligen Einführung im Jahr 1997 (Europäische Gemeinschaft) Probleme bei der städtebaulichen Planung. Der Gesetzgeber hat hierauf auch unter Berücksichtigung von Entscheidungen des EUGH (2011) und des BVerwG (2012) reagiert und u. a. einige Neuerungen im Recht der Bauleitplanung vorgenommen, die im Beitrag einer ersten Einordnung unterzogen werden. Dabei steht der neue § 9 Abs. 2c BauGB im Mittelpunkt.
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Raumplanung
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Nr. 2
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S. 56-62