Die land- und forstwirtschaftliche Struktur und ihre Entwicklungstendenzen in der Stadt Arnsberg, Hochsauerlandkreis.

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SEBI: 78/3328-4

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Der Landesentwicklungsplan Nordrheinwestfalen ordnet die Stadt Arnsberg, die 1975 neugegliedert wurde, der ,,ländlichen Zone'' zu, für die sie zusammen mit Neheim/Hüsten einen Entwicklungsschwerpunkt erster Ordnung darstellt. Der Planungsraum wird vom Niedersauerland und Nordsauerländer Oberland etwa halbiert und stark von der Hauptsiedlungsachse Ruhrtal geprägt. Die Landbewirtschaftung ist klimatisch nicht begünstigt und wegen der außerlandwirtschaftlichen Flächenansprüche ist die Kontinuität langfristig nicht mehr gewährleistet. Es wird daher empfohlen, flächenbeanspruchende Planungen soweit wie möglich zu beschränken und Planungen mit negativen Einflüssen auch vom Forstbetrieb fernzuhalten; besonderer Wert ist außerdem auf die Erhaltung des Erwerbsgartenbaus zu legen.

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Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Stadtentwicklungsplanung

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(1977), 64 S., Kt.; Tab.

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Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Stadtentwicklungsplanung

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Land- und fortswirtschaftlicher Fachbeitrag; 106