Gestalten gehört zum Planen. Lärmschutz.
Eppinger
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Eppinger
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DE
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Schwäbisch-Hall
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0723-8274
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ZLB: 4-Zs 3025
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Abstract
Die Belastung durch anthropogene Geräusche entwickelt sich insbesondere in dicht bebauten Bereichen immer mehr zu einer Quelle von Einwohnerbeschwerden und zunehmend bleibt es nicht nur bei Beschwerden. Vielmehr verlassen Bewohner, die es sich leisten können, lärmbelastete Gebiete und laute Städte. Um diese Reaktionen zu unterbinden oder abzumildern, werden oft mehr oder weniger geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz ergriffen. Lärmschutzeinrichtungen werden daher immer häufiger zu meist deutlich sichtbaren Bestandteilen des öffentlichen Raums. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag ausgeführt, dass sich Lärmschutzanlagen in der Alltagskultur auswirken und nicht nur Sache der Verkehrsplanung sein sollten, sondern auch ästhetischen Ansprüchen genügen müssen. Denn nur wenn Lärmschutzbauten auch ästhetische Qualität ausstrahlen, werden sich die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt auf Straßen und Plätzen wohl fühlen. Die Berücksichtigung des Umweltfaktors Lärm im Rahmen der "allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse" ist in den Grundsätzen der Bauleitplanung gesetzlich verankert (Paragraph 1 Baugesetzbuch, BauGB). Die Erarbeitung von Bebauungsplänen muss die zum Teil widersprüchlichen Ziele und Belange gegeneinander und untereinander gerecht abwägen. In diesem Zusammenhang also einerseits der Schutz vor Lärm und andererseits die Belange der Baukultur. Nur so kann es zu einer sinnvollen Planung einer ganzheitlichen städtebaulichen Entwicklung kommen.
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Der Gemeinderat
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Nr. 3
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S. 62-63