Zweites Wohnungsbaugesetz (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG).
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1976
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IFWP SN-2/76
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Zusammenfassung
Vollständiger Wortlaut des Gesetzes in der seit 1. April 1976 geltenden Fassung. Die Teile Grundsätze, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen. Bundesmittel und Bundesbürgschaften. Öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau. Förderung des Wohnungsbaus durch besondere Maßnahmen und Vergünstigungen. Ergänzungs-, Durchführungs-und Überleitungsvorschriften. Ziel Beseitigung des Wohnungsmangels und Schaffung von breitgestreutem Eigentum für weite Kreise der Bevölkerung. Ausreichende Wohnungsversorgung aller Bevölkerungsschichten entsprechend den unterschiedlichen Wohnbedürfnissen.
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In: 1v.Regional, Grenoble 66 (1976), 9, S. 434-451