Der regionale Koordinationsbedarf wächst - aber wer koordiniert? Infrastrukturplanung im Verdichtungsraum am Beispiel der Region Mittlerer Neckar.
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Datum
1989
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
In der Region Mittlerer Neckar, dem Verdichtungsraum Stuttgart mit fast 2,4 Mio. Einwohnern, ergibt sich - bei dynamischer Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung sowie aus einer vergleichsweise kleinräumigen Kommunalstruktur - ein besonderer Abstimmungsbedarf bei der Infrastrukturversorgung. Die Einflußmöglichkeiten der Regionalplanung liegen in der Formulierung sowohl eines versorgungsorientierten raumordnerischen "Grundgerüsts" als auch von verbindlichen rahmenhaften Zielaussagen zur technischen Infrastruktur im Regionalplan. Die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte reichen aber nur sehr begrenzt für eine Koordinierung der weitgehend autonomen und zumeist unverbindlichen Fachplanungen aus. Als künftige Erfordernisse der Infrastrukturplanung anzusehen sind (1) eine Unterscheidung in eine lebensnotwendige "Grund-" und eine fakultative "Ergänzungsinfrastruktur"; (2) eine Lockerung zu starrer Standards; (3) eine konsequente Ausrichtung der Siedlungsplanung auf vorhandene Infrastruktur; (4) größere Nutzungsflexibilität sowie neue "unkonventionelle" Angebotsformen bei der Bereitstellung von Infrastruktur. Die notwendigen engen horizontalen und überörtlichen Abstimmungen können auch auf der Ebene von Teilräumen - etwa in den Mittelbereichen - erfolgen. - (n.Verf.)
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn, (1989), H.1, S.13-26, Tab.; Lit.