Bayerischer VerfGH, Entscheidung v. 27.9.1985 Vf.20-VII-84.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1986
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
SEBI: Zs 987-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Denkmalschutz und Bewahrung historischer Stadtbilder sind unter dem Blickwinkel der Verfassung wichtige Gemeinschaftsgüter. Gleichwohl wiegen die Einbußen, die ein Stadtbild durch die herkömmlichen Außenantennen auf den Dächern zweifellos erfährt, geringer als die Eingriffe in die Rundfunkempfangsfreiheit, die mit einem allgemeinen Verbot derartiger Außenantennen verbunden sind. Bietet eine Außenantenne gegenueber dem Programmangebot des Breitbandkabels zusaetzliche Empfangsmöglichkeiten, so muss es dem Bürger freigestellt bleiben, das gewünschte Programm sowohl aus dem Angebot des Breitbandkabels als auch aus den zusätzlichen Empfangsmöglichkeiten über die Außenantenne auswählen zu können. (-z-)
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Bayerische Verwaltungsblätter, München 117(1986), Nr.1, S.14-17, Lit.