Kooperation zwischen Krankenhäusern.

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0340-3602

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IRB: Z 368
ZLB: Zs 2420-4

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Abstract

Die durch das GSG vorgeschriebene strengere Kostenkalkulation zwingt die Krankenhäuser, ihre Sparbemühungen zu verstärken, was zur Schließung oder Zusammenlegung von Stationen, dem Verzicht auf Spezialambulanzen und auch zunehmend zur Kooperation mit einem benachbarten Krankenhaus führen kann. Im vorliegenden Beitrag werden wichtige organisatorische, rechtliche und finanzielle Aspekte, die bei einer solchen Kooperation zu beachten sind, dargestellt. Vor allem Krankenhäuser, die rechtlich selbständig bleiben und sich lediglich als wirtschaftliche Einheit verstehen wollen, müssen Form und Bereich der Zusammenarbeit gut überlegen und gründlich vorbereiten.

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Das Krankenhaus

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Nr.9

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S.410-413

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