Zweites Trierer Kolloquium zum Umwelt- und Technikrecht. "Waldschäden als Rechtsproblem" vom 28.-30. September 1986 in Trier.
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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955
BBR: Z 47
IRB: Z 955
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KO
RE
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Zusammenfassung
Der Bericht gibt einen Überblick über die Hauptdiskussionsfelder zum Thema "Waldschäden als Rechtsproblem". Grundlage ist das zweite Trierer Kolloquium zum Umwelt- und Technikrecht. Im Rahmen des Kolloquiums wurden Ursachen und Umfang der Waldschäden erörtert. Die rechtlichen Instrumente zur Schadensbekämpfung wurden aufgezeigt. Die internationale Bedeutung des Themas als Problem des internationalen und des europäischen Rechts stand zur Diskussion, ebenso wie Haftungsfragen unter staatsrechtlichen und zivilrechtlichen Aspekten. Die Mehrzahl der Veranstaltungsteilnehmer sah die Notwendigkeit einer gesetzlichen Ausgleichsregelung für die geschädigten Waldeigentümer. Befürwortet wurde die Schaffung eines Ausgleichsfonds. Der Gesetzgeber sei aufgerufen, für entsprechende gesetzliche Grundlagen Sorge zu tragen. (-y-)
Beschreibung
Schlagwörter
Waldsterben, Eigentumsschutz, Entschädigung, Luftverunreinigung, Staat, Amtshaftung, Haftungsrecht, Waldschutz, Sozialbindung, Waldschaden, Entschädigungsanspruch, Staatshaftung, Staatshaftungsrecht, Recht, Immissionsschutz
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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 40(1987), Nr.5, S.200-202
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Waldsterben, Eigentumsschutz, Entschädigung, Luftverunreinigung, Staat, Amtshaftung, Haftungsrecht, Waldschutz, Sozialbindung, Waldschaden, Entschädigungsanspruch, Staatshaftung, Staatshaftungsrecht, Recht, Immissionsschutz