Musterverträge regeln jetzt Interessenausgleich. Neues privatrechtliches Instrument für Naturschutz.
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SEBI: Zs 2773-4
BBR: Z 288
IRB: Z 1439
BBR: Z 288
IRB: Z 1439
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Zusammenfassung
Eine allein auf hoheitliche Maßnahmen begründete Naturschutzpolitik ist nicht möglich. Ein Weg zur Sicherung schutzwürdiger Flächen, die in Privatbesitz sind, ist die Entschädigung für eingeschränkte Nutzung. Hierzu wird ein vom Regierungspräsidenten Münster entwickelter Abfindungsvertrag vorgestellt, der u.a. die Entschädigungssumme und die vom Eigentümer zu treffenden Pflegemaßnahmen festlegt. Von solchen privatrechtlichen Verträgen wird u.a. eine kostenmindernde Wirkung auf Naturschutzgebiete erwartet, da die Pflege beim Landwirt verbleiben kann. cs
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Recht, Naturraum/Landschaft, Umwelt, Naturschutzgebiet, Landwirtschaft, Entschädigung, Vertrag, Bewirtschaftung, Mustervertrag
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Mitteilungen der Landesanstalt für Ökologie, Recklinghausen 7(1982) Nr.4, S.14-16, Abb.
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Recht, Naturraum/Landschaft, Umwelt, Naturschutzgebiet, Landwirtschaft, Entschädigung, Vertrag, Bewirtschaftung, Mustervertrag