Sozialisation und Recht.

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SEBI: 83/6672

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Abstract

Sozialisation ist kein festgelegtes Verfahren; sie läuft in Prozessen ab, an denen das Individum selbst und seine bewußt wahrgenommene substantielle und soziale Umwelt beteiligt sind. Darauf gründet die individuelle Persönlichkeit. Recht ist aufgrund seiner Genese Teil des jeweiligen Gesellschaftssystems, aber in ihm durch eigene Verfahrensweisen verdinglicht und infolgedessen erkennbar. Es hat dadurch Anteil an der substantiellen und sozialen Umwelt des Individuums. Mit dieser Studie wird der Versuch unternommen, diese Begriffe interdisziplinär zu untersuchen. Die Gegenüberstellung der Begriffe Sozialisation und Recht und die Untersuchung in Richtung ihrer Verknüpfung, Verschränkung, Schichtung, Dimensionierung und Relativierung zeigt, ob und in welchem Umfang Gesellschaft durch sie determiniert wird. Dies wird anhand von Sozialisationsleistungen und Sozialisationsinstanzen (Vorsorge, Fürsorge) erläutert. im/difu

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Keywords

Sozialisation, Recht, Gesellschaft, Kontrolle, Intervention, Familie, Jugendhilfe, Jugendfürsorge, Jugend, Schulrecht, Schule, Theorie, Sozialwesen, Bildungswesen, Wissenschaft/Grundlagen, Soziologie

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Bonn: Selbstverlag (1982), 296 S., Abb.; Lit.(phil.Diss.; Bonn 1982)

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Sozialisation, Recht, Gesellschaft, Kontrolle, Intervention, Familie, Jugendhilfe, Jugendfürsorge, Jugend, Schulrecht, Schule, Theorie, Sozialwesen, Bildungswesen, Wissenschaft/Grundlagen, Soziologie

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