Die Zulässigkeit der Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte bei der Erhebung kommunaler Benutzungsgebühren - am Beispiel der Staffelung von Kindergartengebühren nach dem Elterneinkommen.

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Würzburg

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ZLB: 93/2091

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DI

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Abstract

Ein Teil der dem Staat durch das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes aufgegebenen Leistungsverwaltung wird in Form der Bereitstellung öffentlicher Einrichtungen erfüllt. In diesem Bereich spielen die Gemeinden eine traditionell wichtige Rolle. Die Finanzierung dieser öffentlichen Einrichtungen (die Untersuchung zieht beispielhaft die Kindergärten heran) wird durch Benutzungsgebühren ermöglicht, die einen Anteil von fast einem Viertel der Gemeindehaushalte ausmachen. Da die Benutzungsgebühren in den letzten Jahren stärker noch als die Lebenshaltungskosten gestiegen sind, stellt sich die Frage der Ermöglichung der Benutzung für einkommensschwache Bürger. Die Untersuchung zeigt, daß eine solche Staffelung nach sozialen Gesichtspunkten, insbesondere die Staffelung der Kindergartengebühren nach dem Elterneinkommen, rechtmäßig ist. Dies ergibt sich aus §§ 24 und 90 Abs. 1 S. 2 Kinder- und Jugendhilfegesetz. Zur Gebührenpraxis im Kindergartenbereich hat der Autor eine Umfrage bei Kommunalverwaltungen durchgeführt. lil/difu

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LXXIX, 253 S.

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