Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bauleitplanung.
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1989
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ZZ
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten soll bis zum 2.7.1988 in nationales Recht umgesetzt sein. Dem dient der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 29.6.1988. Zweck des Gesetzes ist es bei in einer Anlage zum § 3 aufgeführten Vorhaben nach einheitlichen Grundsätzen die Auswirkungen für die Umwelt frühzeitig und umfassend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Das Gesetz will, nicht wie es die EG-Richtlinie nur fordert, eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit der Genehmigung von Vorhaben, sondern eine horizontal gesplittete Umweltverträglichkeitsprüfung, die bereits beim Raumordnungsverfahren beginnt. Dargelegt werden der Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung des Gesetzentwurfes, die dafür vorgesehenen Instrumente sowie die Bedeutung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei grenzüberschreitenden Auswirkungen. (hb)
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In: Baurecht, 20(1989), Nr.3, S.267-271, Lit.