Schußwaffengebrauch durch die Polizei.
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SEBI: 81/1002
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DI
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Abstract
Verbrecher neigen in der heutigen Zeit vermehrt zum Einsatz von Schußwaffen oder ähnlich wirkenden Instrumenten. Dieser Tendenz wird z. T. mit einer Verschärfung der Waffengesetzgebung begegnet, aber auch mit einer entsprechenden Verschärfung in der Anwendung polizeilicher Zwangsmittel, insbesondere des Schußwaffengebrauchs. Dieses schärfste Mittel des unmittelbaren Zwanges ist rechtlich stark umstritten. Nicht nur die Frage nach seiner grundsätzlichen Anwendung, sondern auch das Problem der konkreten Anwendung durch den Beamten im Einzelfall ist weitgehend ungeklärt. In diesem Sinne geht es in der Arbeit vorerst darum, die rechtlichen Grundlagen des Schußwaffengebrauchs in der Schweiz darzulegen und zu erläutern. Im Rahmen der Prüfung von Voraussetzungen, Zwecken und Arten des polizeilichen Schußwaffengebrauchs werden die einzelnen Problemkreise im Lichte der schweizerischen Lehre und Rechtsprechung untersucht. Darüber hinaus wird die Zulässigkeit des Schußwaffengebrauchs an Einzelfällen dargestellt und auf Rechtmäßigkeit überprüft. kp/difu
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Schusswaffe, Waffengebrauch, Grundrechtsbeschränkung, Strafrecht, Verwaltungszwang, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Polizei, Recht, Verwaltung
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Zürich: Schulthess (1980), XIX, 282 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1980)
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Schusswaffe, Waffengebrauch, Grundrechtsbeschränkung, Strafrecht, Verwaltungszwang, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Polizei, Recht, Verwaltung
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Zürcher Studien zum öffentlichen Recht; 20