Das besondere Gewaltverhältnis - Selbstregulationsmodell des öffentlichen Rechts.

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SEBI: 89/2949

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Mit der Lehre vom besonderen Gewaltverhältnis hat sich die Dogmatik des öffentlichen Rechts auf der begrifflichen Ebene von Herrschaft, Zweckrationalität und Funktionalität eine Reflexionsebene für Fragen rechtsstaatlicher Einbindung und Selbstkontrolle der Exekutive geschaffen. Im Ideal einer Befehls- und Anstaltsgewalt des Innenverhältnisses blieb der Selbstregulationsgedanke bisher auf das rechtsstaatliche Außenverhältnis der Exekutive beschränkt. In der Arbeit wird dagegen - unter Rekurs auf sozialwissenschaftliche System- und Handlungstheorien - die Selbstregulierung von Teilsystemen der Binnenadministration als gleichberechtigter Topos gegenüber hierarchischer Steuerung in die Diskussion eingeführt und in seinen Möglichkeitsbedingungen hinterfragt, exemplifiziert insbesondere am Schulwesen im Spannungsverhältnis zwischen Pädagogik und Schulaufsicht. kmr/difu

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Befragung, Besonderes Gewaltverhältnis, Beamtenrecht, Herrschaftstheorie, Verwaltungshandeln, Selbstregulierung, Personalpolitik, Schulrecht, Pädagogik, Sozialwissenschaft, Theorie, Rechtsgeschichte, Schule, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Frankfurt/Main: Lang (1989), VIII, 582 S., Lit.(jur.Diss.; Hannover 1988)

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Befragung, Besonderes Gewaltverhältnis, Beamtenrecht, Herrschaftstheorie, Verwaltungshandeln, Selbstregulierung, Personalpolitik, Schulrecht, Pädagogik, Sozialwissenschaft, Theorie, Rechtsgeschichte, Schule, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 791