Das Recht der Amtsbezeichnungen und seine Beziehung zu verfassungs- und beamtenrechtlichen Grundsätzen.
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SEBI: 71/3371
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DI
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Abstract
Vorangestellt wird ein kurzer Überblick über die Rechtsentwicklung seit Anfang des 19. Jahrhunderts. Danach wird die heutige Rechtslage dargestellt, wobei nach einer Klärung der Begriffe und der gesetzlichen Grundlagen die wesentlichen Grundsätze herausgearbeitet werden, die nach heutiger Gesetzeslage das Recht der Amtsbezeichnungen charakterisieren. Soweit Landesrecht maßgebend ist, wird dabei vom bayerischen Landesrecht ausgegangen. Anschließend wird diskutiert, ob es einmal rechtlich möglich und zum anderen sinnvoll wäre, an der jetzigen Rechtslage etwas zu ändern. Dabei wird zunächst auf die verfassungsrechtliche Bindung des Gesetzgebers bei Neuregelungen eingegangen und erörtert, ob sich aus den wesentlichen Elementen des Berufsbeamtentums eine Notwendigkeit der Amtsbezeichnung ergibt. Den Abschluß bilden Vorschläge für wünschenswerte Änderungen in Gesetzgebung und praktischer Handhabung. ud/difu
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Amtsbezeichnung, Beamter, Richter, Kommunalbediensteter, Verfassungsrecht, Recht
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München: (1969), XII, 123 S., Lit.
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Amtsbezeichnung, Beamter, Richter, Kommunalbediensteter, Verfassungsrecht, Recht