Lärmschutz bei Bebauungsplanung.

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IRB: Z 624

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Wegen meist enger räumlicher Verflechtungen von Lärmquellen und ruhebedürftigen Bereichen trägt die verbindliche Bauleitplanung durch deren Situierung, Dimensionierung und Gestaltung auch zur Entstehung und Verteilung des Lärms bei. Sie ist daher gehalten, ihre Gestaltungsmöglichkeiten auch im Sinne des Lärmschutzes zu nutzen. Neben der Berücksichtigung ausreichender Abstände zwischen Lärmquellen und ruhebedürftigen Bereichen oder die Abschirmung durch Errichtung von Wällen, Wänden oder Gebäuden mit weniger lärmempfindlicher Nutzung kann das vor allem durch die Zuordnung verschiedener Nutzungen entsprechend ihrer Belastbarkeit geschehen. Die unterschiedlichen Möglichkeiten werden durch Beispiele erläutert. kr

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Umweltpflege, Immissionsschutz, Lärmschutz, Bebauungsplanung, Schallausbreitung, Lärmquelle, Mindestabstand, Schallschutzwand, Nutzungsmischung, Bebauungsform, Bauform

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Beratende Ingenieure, Deutscher Consulting Verl., Wuppertal, (1979)Nr.5, S.17-18, 21, Abb., Lit.

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Umweltpflege, Immissionsschutz, Lärmschutz, Bebauungsplanung, Schallausbreitung, Lärmquelle, Mindestabstand, Schallschutzwand, Nutzungsmischung, Bebauungsform, Bauform

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