Raumordnungsgerechte Ausführung von Hochspannungsleitungen. Ein Verfahren zur Quantifizierung der sozialen Kosten des Landschaftsverbrauchs.
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IRB: Z 885
BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
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Zusammenfassung
Die 110-kV-Verkabelung ist technisch ausgereift. Bei Übergang von den üblichen Doppel-Freileitungen auf Doppel-Kabel wird die Versorgungssicherheit vor allem im hier zur Diskussion stehenden Außenbereich nur geringfügig vermindert. Die von den Energieversorgungsunternehmen zu bezahlenden (einzelwirtschaftlichen) Kosten für Verkabelung liegen im Außenbereich je nach Höhe der zu bezahlenden Entschädigungen für Grunddienstbarkeiten um 80-180 % über den einzelwirtschaftlichen Kosten für Freileitung. Raumplanung und Genehmigungsbehörden müssen alle Kosten, insbesondere auch die Kosten der Landschaftsnutzung berücksichtigen und die Genehmigung nur für die gesamtwirtschaftlich kostengünstigste Lösung erteilen. Eine Berücksichtigung der sozialen Kosten führt in unberührter Landschaft und in gering belasteter Landschaft mit Wohnnutzung zu gesamtwirtschaftlichen Kosten für Kabel, die deutlich unter denen für Freileitungen liegen. Die
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Elektrizitätsleitung, Energiewirtschaft, Kosten, Landschaftstragfähigkeit, Landschaftstyp, Sozialkosten, Raumplanung, Landschaftsschutz
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1984), Nr.7/8, S.733-747, Abb., Tab., Lit.
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Elektrizitätsleitung, Energiewirtschaft, Kosten, Landschaftstragfähigkeit, Landschaftstyp, Sozialkosten, Raumplanung, Landschaftsschutz