Private Haftung für Umweltschäden nach deutschem und japanischem Recht.
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DE
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Augsburg
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ZLB: 99/3472
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DI
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Abstract
Schon in der ersten Hälfte der 70er Jahre entstand in Japan ein System der Haftung für Umweltschäden. In Deutschland ist das Umwelthaftungsgesetz 1991 in Kraft getreten. Zum Verständnis japanischer Regelungen wird die Entstehungsgeschichte des dortigen Zivilrechts dargestellt und deren Auswirkungen auf das moderne Umwelthaftungsrecht untersucht. Vorschriften aus der europäischen Rechtsordnung wurden übernommen. Die Parallelen der Strukturen mit dem BGB setzen sich auch im Umwelthaftungsrecht fort. Die Studie macht deutlich, dass die Entwicklung in Japan vom Leidensdruck schwer an Umwelteinflüssen erkrankter Menschen vorangetrieben wurde, deren Not nicht durch ein Sozialversicherungssystem aufgefangen wurde. In Deutschland sind dagegen die Sachschäden (Landwirtschaft, Waldschäden, Gebäudeschäden und Schaden an der Natur selbst) zu beklagen. kirs/difu
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XL, 233 S.