Die Prägung des kommunalen Petitionsrechtes nach § 6 c GO NW.

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SEBI: 92/2696

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Die Prägung des kommunalen Petitionsrechts (Anregungen und Beschwerden) nach Pargr. 6c der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen durch Artikel 17 GG (Petitionsrecht) ist Gegenstand der Untersuchung. Zunächst stellt der Autor die inhaltliche und verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Petitionsrechts nach Artikel 17 GG auf Bundes- und Landesebene dar. Anschließend erörtert die Arbeit, inwieweit diese Vorgaben nach Artikel 17 GG auf das kommunale Petitionsrecht Anwendung finden können bzw. müssen und welche Konsequenzen daraus resultieren, wobei im vorbenannten kommunalen Petitionsrecht ein gelungenes Instrument zur Verwirklichung der Bürgernähe gesehen wird. Dabei erfahren Entstehungsgeschichte, Gegenstand und Zulässigkeitsvoraussetzungen eine Analyse. Danach werden Träger (Bürger) und Adressaten (Gemeinderat, Bürgermeister) einer kommunalen Petition näher erläutert. rebo/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Petitionsrecht, Gemeindeordnung, Bundestag, Landtag, Bürgerantrag, Anregung, Beschwerde, Verfahrensrecht, Gemeinderat, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Kommunalbediensteter, Kommunale Vertretungskörperschaft, Recht, Kommunalrecht

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Ahaus: Frank Hartmann (1992), XLVII, 280 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1991)

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Petitionsrecht, Gemeindeordnung, Bundestag, Landtag, Bürgerantrag, Anregung, Beschwerde, Verfahrensrecht, Gemeinderat, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Kommunalbediensteter, Kommunale Vertretungskörperschaft, Recht, Kommunalrecht

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