Zur Ermittlung der Endwerte beim Planungswertausgleich, zugleich zu der Frage, ob Bodenwertzuwächse überhaupt "abgeschöpft" oder gezielt besteuert werden können.
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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955
BBR: Z 47
IRB: Z 955
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Abstract
Verf. behandelt die Fragen, die mit der Ermittlung der Endwerte (Ausgangswerte) zusammenhängen. Die einzelnen Abschnitte 1. Ermittlung der Endwerte, falls alle Baulandpreise, wie erhofft und angestrebt, künftig niedrig bleiben sollten Nach welchen Vergleichspreisen soll die Gemeinde dann künftig die Endwerte ermitteln Administrative Festsetzung der Endwerte und damit der Abschöpfungsaufgabe anstelle einer künftig nicht mehr möglichen Vergleichswertermittlung Lösung durch Änderung der Bewertungsorganisation und -grundsätze 2. Ermittlung der Endwerte, wenn das erhoffte Niedrighalten aller Baulandpreise nicht gelingt Wenn die Gemeinden von dem System keinen entschlossenen Gebrauch machen. Wenn die Gemeinde von dem System entschlossenen Gebrauch macht. Weitere Erstarrung des Baulandmarktes. Umgehungsgeschäfte, grauer Markt.
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Keywords
Planungswertausgleich, Bodenpreis, Bodenwertzuwachs, Bodenrecht, Recht, Finanzen
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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart (1975) S. 296-307, Lit.
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Planungswertausgleich, Bodenpreis, Bodenwertzuwachs, Bodenrecht, Recht, Finanzen