§ 35 BBauG. BVerwG, Urteil v. 22.11.1985 - 4 C 71.82. VGH Mannheim, Urteil v. 21.4.1982 - 3 S 2066/81.
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SEBI: Zs 61-4
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
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RE
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Zusammenfassung
Die bloße Möglichkeit, ein beabsichtigtes landwirtschaftliches Wohn- und Wirtschaftsgebäude irgendwann in ein Mehrfamilienhaus umzuwandeln, nimmt ihm nicht die "dienende" Funktion i.S. des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG, wenn es tatsächlich den gegenwärtigen und auf Dauer absehbaren Betriebserfordernissen angemessen ist. Das Merkmal des "Dienen" i.S. des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG umfasst auch eine gewisse räumliche Zuordnung der Betriebsstelle zu den landwirtschaftlichen Betriebsflächen. Die öffentlichen Belange, eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft sowie die Entstehung einer Splittersiedlung zu vermeiden, können auch einem - privilegierten - landwirtschaftlichen Vorhaben entgegenstehen. Zur Sicherung der ausreichenden wegemäßigen Erschließung eines landwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäudes im Außenbereich (im Anschluss an das Urteil vom 30.8.1985 - BVerwG 4 C 48.81, DVBI. 1986, 186) (nur Leitsatz). (-z-)
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Landwirtschaftsgebäude, Nutzungsänderung, Landwirtschaftlicher Betrieb, Außenbereich, Zersiedlung, Erschließung, Privilegiertes Vorhaben, Rechtsprechung, Paragraph 35, Bundesbaugesetz, Recht, Bundesbaugesetz
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Deutsches Verwaltungsblatt (1986), Nr.8, S.413-415, Lit.
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Landwirtschaftsgebäude, Nutzungsänderung, Landwirtschaftlicher Betrieb, Außenbereich, Zersiedlung, Erschließung, Privilegiertes Vorhaben, Rechtsprechung, Paragraph 35, Bundesbaugesetz, Recht, Bundesbaugesetz