Vertragssicherheit in Coronazeiten. Wer Arbeiten einstellt, muss prüfen, was der Vertrag erlaubt.

Patzer
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Patzer

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Berlin

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0948-9770

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ZLB: Kws 125 ZB 6810

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RE

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Abstract

Auch in Zeiten der Corona-Pandemie gelten die Regeln von abgeschlossenen Verträgen weiter, und das für beide Vertragspartner. Will der Auftragnehmer die Arbeiten einstellen oder überlegt der Auftraggeber einen Abnahmetermin nicht wahrzunehmen, muss immer geprüft werden, ob der Vertrag dies erlaubt oder nicht. Der Beitrag zeigt Handlungsmöglichkeiten von Auftragnehmern und Auftraggebern auf.

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Stadt + Grün : das Gartenamt ; Organ der Ständigen Konferenz der Gartenbauamtsleiter beim Deutschen Städtetag

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6

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54-57

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