Neubau von kommunalen PV-Anlagen. Optimierung für den Eigenverbrauch inkl. steuerlicher Aspekte.
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DE
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Berlin
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ZLB: Kws 271,7/69
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Zusammenfassung
Auf den städtischen Gebäuden in Aschaffenburg hatten bislang die Stadtwerke die Photovoltaik-(PV-)Anlagen errichtet. Nun liegt der Fokus auf der besseren Wirtschaftlichkeit, so dass die Stadt ihre Anlagen mithilfe des Planungsmodells "Eigenverbrauch" selbst baut. Zur wirtschaftlichen Optimierung gilt dabei nicht mehr die Anlagen-Maximierung, sondern die abgestimmte Anpassung an die Lastgänge von Verbrauch und solarer Abdeckung. Auf der Basis des konkreten Aschaffenburger Musterprojektes (einer Schule) wurden folgende Schlüsse gezogen: 1.) Kommunale Anlagen für den Eigenverbrauch sind bei aktueller Marktlage durchaus wirtschaftlich darstellbar. 2.) Es bedarf keiner neuen Geschäftsform oder Unternehmensgründung. 3.) Fallen wie beim Musterprojekt 60 Prozent Eigenverbrauch an, ist es für den restlichen Anteil ratsam, die Vorsteuerrückerstattung (40 Prozent) gleich in Anspruch zu nehmen. 4.) Bei einem vollständigen Eigenverbrauch (z.B. Kläranlagen) und ohne Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tritt die Kommune nicht unternehmerisch auf. Hier ist somit nach Auffassung der Finanzverwaltung kein Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten möglich. Auf der anderen Seite gibt es auch keine unentgeltliche Wertabgabe bzw. eine Vorsteuerberichtigungsmöglichkeit nach § 15a Umsatzsteuergesetz (UStG). Auch die in der EEG-Novelle angedachte EEG-Solidaritätsabgabe für Eigenverbrauch sollte (Stand Mitte 2014) für steuerliche Zwecke keine Relevanz haben.
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S. 93-101
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Difu-Impulse; 2/2015