Prostitution als Problem der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

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0522-5337

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IRB: Z 935
ZLB: Zs 987-4

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Abstract

Prostitution ist ein Problem der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, vor allem durch ihre Begleiterscheinungen. Das gegebene rechtliche Instrumentarium ermöglicht den Verwaltungsbehörden eine wohldosierte Beeinflussung des Prostitutionsproblems in sicherheits- und ordnungsrechtler Hinsicht. Nur bei nachhaltigen Sicherheitsstörungen soll eingeschritten werden. Der Artikel problematisiert die Rechtsprechung zu Hausbesuchen im Sperrbezirk. Außerdem werden die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Aspekte eines Bordellbetriebs erörtert. Bauplanungsrechtlich ist festzustellen, daß Bordelle in Gewerbegebieten, von wenigen Fällen abgesehen, wo, etwa nach Paragraph 15 BauNVO eine Unverträglichkeit besteht, in der Regel zulässig sind. Dagegen eröffnet das Bauordnungsrecht einen weiteren Beurteilungsspielraum, der in vielen Fällen eine Ablehnung ermöglicht. Die einschlägige Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und des BVerwG wird auszugsweise referiert. (-y-)

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr.8

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S.228-235

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