Stadterneuerung unter veränderten finanziellen Rahmenbedingungen.
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SEBI: Zs 643-4
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
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Zusammenfassung
Stadterneuerung in der Bundesrepublik ist gegenwärtig durch das Auslaufen des ZIP-Programms, den Ruükgang von Bundesmitteln, den Abbau der Ländermittel und die Finanzschwäche der Kommunalhaushalte gekennzeichnet. Diese restriktive Finanzsituation hat Folgen für die Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen, die Entwicklung des Städtebaurechts nach BBauG und StBauFG sowie die Finanzierung und Förderung von Stadterneuerungsmaßnahmen und Sanierungen. So müssen künftig bewohnerorientierte Sozialstrategien berücksichtigt, die Sanierungsverfahren vereinfacht, die Rechtslage harmonisiert, die Fördermittel konzentriert und die Erhebung von Ausgleichsbeträgen in Sanierungsgebieten eingeführt werden. Es werden die gegenwärtigen ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Stadterneuerung und ihre Folgen für die 80er Jahre beschrieben. za
Beschreibung
Schlagwörter
Politik, Städtebau, Stadterneuerung, Fördermittel, Gemeindefinanzhaushalt, Förderungspolitik, Städtebauförderungsgesetz, Rahmenbedingung, Finanzsituation, Mittelkürzung, Auswirkung, Erneuerungsmaßnahme, Sozialplan, Sanierungsverfahren, Bundesbaugesetz
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Städte- und Gemeindebund 37(1982)Nr.11, S.337-346, Lit.
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Politik, Städtebau, Stadterneuerung, Fördermittel, Gemeindefinanzhaushalt, Förderungspolitik, Städtebauförderungsgesetz, Rahmenbedingung, Finanzsituation, Mittelkürzung, Auswirkung, Erneuerungsmaßnahme, Sozialplan, Sanierungsverfahren, Bundesbaugesetz