Die WEG-Reform 2020.

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Köln

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ZLB: R 209/501a

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Abstract

Zum 01.12. 2020 wird ein durch das (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) umfassend reformiertes Wohnungseigentumsgesetz in Kraft treten. Die Schwerpunkte der Reform liegen u.a. in folgenden Aspekten: Jeder Wohnungseigentümer soll im Grundsatz einen Anspruch darauf haben, dass ihm auf seine Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes gestattet werden. Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage soll vereinfacht werden, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Die Wohnungseigentümerversammlung soll als zentraler Ort der Entscheidungsfindung aufgewertet werden Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums soll effizienter gestaltet werden, indem die Rolle der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klar konzipiert und ihre Teilnahme am Rechtsverkehr vereinfacht werden. Der Titel erläutert die neuen Regelungen und stellt altes und neues Recht synoptisch gegenüber.

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XXIX, 670

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